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Zurück in die Arbeitswelt

Frauen, die bisher glücklich in ihrem Beruf waren, konzentrieren sich nach der Geburt eines Kindes häufig auf seine Erziehung und bleiben zuhause. Bis zu drei Jahren können sich Mütter von der Arbeit freistellen lassen und haben anschließend das Recht, wieder in den Betrieb aufgenommen zu werden und eine ähnliche Stelle zu bekommen.

Teilzeit in der Elternzeit

Frauen, die sich drei Jahre um ihr Kind gekümmert haben, fällt es häufig schwer, sich wieder auf die Arbeit zu konzentrieren. Sie haben dann oft das Bild der Rabenmutter im Kopf und möchten ihr Kind nicht vernachlässigen. In Ländern wie England oder Frankreich und auch in Skandinavien ist es aber durchaus üblich, dass die Kinder schon relativ früh in Halbtagsschulen kommen, ein Au-Pair-Mädchen haben, trotzdem glücklich aufwachsen und ihre Eltern lieben. Eine gute Möglichkeit, den Übergang fließend zu gestalten, sodass es für Mutter und Kind einfacher ist, ist, Teilzeit zu arbeiten. Dies ist bereits während der Elternzeit möglich und durchaus sinnvoll. Teilzeit heißt in diesen Fällen nicht, dass die Mutter 25 Stunden wöchentlich oder sogar mehr arbeiten muss. Die Arbeitszeit ist mit dem Arbeitgeber verhandelbar; eventuell kann ein Teil davon sogar in Heimarbeit im eigenen Arbeitszimmer gehalten werden, sodass man während der Schlafenszeit des Kleinkindes arbeiten kann. Nach Ablauf der Elternzeit hat die Mutter dann Anspruch darauf, dass sie wieder so viel arbeitet wie vor der Geburt.

Anders sieht es aus, wenn die Frau während der Elternzeit nicht berufstätig ist und anschließend Teilzeit arbeitet. Möchte sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder Vollzeit arbeiten, hat sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf, sondern muss mit ihrem Arbeitgeber einen neuen Vertrag aushandeln.

Urlaubsanspruch auch bei Teilzeitarbeit

Nicht nur, wenn man Vollzeit angestellt ist, sondern auch in Teilzeit hat man Anspruch auf Urlaub. Natürlich fällt dieser höher aus, wenn man mehr arbeitet, dennoch kann man diese Zeit nutzen, um sich zu erholen und Zeit mit der Familie zu verbringen. Häufig besteht jedoch Unsicherheit, wie viele Tage in einer Teilzeit-Anstellung dem Angestellten zustehen. Den eigenen Urlaubsanspruch kann man auf helpster.de herausfinden, sodass man gegebenenfalls auf eine Änderung im Arbeitsvertrag bestehen kann, wenn zu wenige Urlaubstage angegeben wurden.


Bildquelle: Flickr.com @ Mueritz (CC BY-SA 2.0)



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